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Am 29. Juli 1820 erfolgte nach einer 18-monatigen Bauzeit die Abnahme des Rathauses in Neustadt[1]. Den Neubau hatte der Mauermeister Cay Hinrich Prüß als Unternehmer nach den vom König genehmigten Plänen erstellt. Seither sind 185 Jahre vergangen. Vor 20 Jahren wurde das Rathaus instandgesetzt. Bei der Gelegenheit erhielt die Seite zum Markt wieder ihren ursprünglichen Dachaufsatz (Architrav).
So hat F.G. Müller vor 130 Jahren das Rathaus gesehen.
Aber wer war
der Architekt dieses unbestritten schönsten Gebäudes in Neustadt? Beginnend mit
Richard Haupt [2],
dem hier Anfang des letzten Jahrhunderts zuständigen Provinzialkonservator,
wurde Friedrich Christian Heylmann[3]
in fast allen relevanten Veröffentlichungen (auch von J.H.Koch [4],
der es von Seebach übernahm) die Urheberschaft zugeschrieben. Das änderte sich
grundlegend mit den von Dr.Hakon Lund herausgegebenen Texten in der neuen
Hansen-Biographie (zuerst 1995 auf dänisch und später in deutscher Übersetzung)
[5].
Dort heißt es sinngemäß: „Es ist wahrscheinlich, dass die Zeichnung
Heylmanns, welche Hansen vorgelegt wurde, die Grundform des Gebäudes nach einem
älteren Hansen-Bau [6]
vorgeschlagen hat, und dass Hansen daraufhin die Planung überarbeitet
(rectifiziert) hat und die für die Ausführung bestimmten Zeichnungen lieferte.“
Ich habe dazu die noch vorhandenen Quellen geprüft. Das war nicht einfach. Neben den Dokumenten im Stadtarchiv Neustadt, im Landesarchiv Schleswig sowie in Kopenhagen (Rigsarkivet) gibt es noch die bei Seebach [7] erwähnten Zeichnungen, welche Prof. Richard Junge in München als Erbe des Mauermeisters Cay Hinrich Prüß bis heute in einer alten Kommode verwahrt hat. Es sind 15 Blatt, die ohne Zweifel dem 19. Jahrhundert zuzuordnen sind, die aber alle kein Datum tragen. Fassaden gibt es nicht. Grundrisse und der Schnitt sind ohne Namen und Unterschrift. Von den übrigen Blättern, die Ausführungsdetails (zum Teil auch vom Rathaus Sonderburg) zeigen, tragen drei die Unterschrift von Prüß und ein Blatt die Unterschrift von Heylmann. Letzteres, mit der Profilierung der Einfassung der beiden Fenster des Neustädter Rathauses zur Marktseite, ist bei Seebach 7 als Kopie veröffentlicht. Es reicht aber nicht aus, um damit Heylmann die Urheberschaft für das Rathaus zuzuschreiben. Es gehört auch heute noch zu den üblichen Obliegenheiten des Bauleiters und örtlichen Vertreters des Architekten, den Handwerkern mit derartigen Details die Ausführung zu erläutern. Um so mehr galt das vor zweihundert Jahren, ohne die heutigen Einrichtungen der technischen Kommunikation.
Christian Friedrich Hansen (1756-1845) war von 1783 bis zu seinem Tode Landbaumeister für Holstein und damit der höchste königliche Baubeamte im Herzogtum. In die Reihe der von ihm gestalteten Verwaltungsgebäude fügt sich das Rathaus in Neustadt nahtlos ein. Es waren:
1803-1806 |
das Rathaus in Bad Oldesloe |
das Rat- und Arresthaus in Kopenhagen |
|
1815 |
das Rathaus in Plön |
1819-1820 |
das Rathaus in Neustadt |
1821 |
das Arresthaus in Neumünster |
Die Entscheidung darüber, was und wie gebaut wurde, lag im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus allein beim König. Das war seit 1808 Frederik VI (1768-1839). Die inneren Angelegenheiten der Herzogtümer verwaltete für ihn die Königl.Schleswig Holstein Lauenburgische Kanzlei in Kopenhagen. Im Rigsarkiv sind die königlichen Entscheidungen unter dem Titel „Vorstellungen“ [8] in gebundener Form gesammelt worden [9]. Sie sind leicht zu lesen und geben in vorzüglichem Deutsch einen vollständigen Überblick über den Entscheidungsablauf nach dem fürchterlichen Stadtbrand. Er entstand in der Nacht vom 28. auf den 29. September 1817 in einer Scheune an der Nordseite der Fischerstraße und breitete sich bei starkem Südwestwind über die obere Brück-, Burg- und Königsstraße, bis weit über den Markt nach Osten und Norden hin aus. Zwei Drittel der Stadt wurden ein Raub der Flammen.
Schon am 10.Oktober 1817 liegt die erste königl. Resolution vor, die zu einer öffentlichen Sammlung für die notleidenden Neustädter in den Kirchen und allen Hausständen des dänischen Gesamtstaats aufruft. Für den Wiederaufbau wird am 24. Oktober 1817 die Baukommission für die örtliche Durchführung bestimmt. Diese konnte bereits in einer Bekanntmachung [10] am 8. November 1817 verkünden, „dass Se.Maj:t der König zum Besten der Abgebrannten die Zollfreiheit aller aus der Fremde eingeführten Baumaterialien auf ein Jahr allergnädigst zu bewilligen geruhet haben“. Am 12. Februar 1818 wird vom König dann auch für alle Baustoffe zum Wiederaufbau des Rathauses Zollfreiheit gewährt.
Plan der zerstörten Teile der Stadt
Die dann folgende Resolution für Neustadt vom 27.02. lasse ich in ihren wesentlichen Teilen im vollständigen Wortlaut folgen:
Allerunterthänigste Vorstellung[11] betreffend die in Hinsicht der Wiederaufbauung des im Sept. v. J. abgebrannten Theils der Stadt Neustadt zu treffenden Einrichtungen und Veranstaltungen[12].
Wir genehmigen allergnädigst
diese allerunterthänigsten Anträge. Kopenhagen, d. 27. Febr. 1818 Frederik R [13]
Damit die
Wiederaufbauung des in der Nacht vom 28ten auf den
29. Sept. v. J. abgebrannten Theils der Stadt Neustadt auf eine
möglichst zweckmäßige Weise erfolge, ist in Gemäßheit der allerhöchsten
Resolution[14] vom
24. Oct. v. J. eine, aus dem Justizrath und Bürgermeister
Romundt daselbst, dem Amtsschreiber Reimers in Cismar und dem Bauinspector
Heylmann in Altona bestehende Baucommission niedergesetzt und derselben
vorläufig der [15] . . . wie
die Breite und Richtung der Gassen am passendsten zu regulieren, wie die Bauart
der Häuser sowohl zur Zierde der Stadt als auch zur Bequemlichkeit der Einwohner
und zu Schonung gegen Feuersgefahr zu bestimmen, welche außerordentliche
Vergütung etwa dem einen oder anderen derjenigen Einwohner, deren Häuser
eingeäschert wurden, wegen Veränderung der Bauplätze als der bisherigen Bauart
zustehen, und wie folgt aufzubringen, imgleichen welche Einrichtungen und
Veranstaltungen überhaupt zum allgemeinen Nutzen der Stadt bei den Bauten zu
treffen sein mögen. Dabei ist der Commission zugleich aufgegeben, nach
beendigter Untersuchung einen Plan zu entwerfen und reinzusenden .
. . . was desfalls zu
verfügen sein dürfte . . . . doch mit Ausnahme des Rathauses zu dessen
Ausführung zu autorisieren seyn. Um versichert seyn zu können, daß das Rathaus
eine ganz zweckmäßige Einrichtung erhalten werde, scheint es der Kanzelei
erforderlich, daß über den von der Commission eingesandten Riss[16]
zu diesem Gebäude zuvörderst das Gutachten des Oberbaudirectors[17]
eingezogen werde und sie wird das desfalls Erforderliche veranlassen. . . .
Die Kanzelei stellt demnach der gnädig gefälligen Resolution Ew. Königl.
Maj:t ehrfurchtsvoll anheim ob nicht .
. . zu verfügen seyn mögte.
Königlich Schleswig Holstein Lauenburgische Kanzelei[18], d. 27 ten Febr. 1818 Moltke Jensen Rothe Hammerich Spies Jensen
Im Stadtarchiv Neustadt findet sich ein Brief der
Kanzelei vom 28. Febr. 1818, der auf der letzten Seite endet er mit:
. . . dem
Holsteinischen Oberconsistorio mitzutheilen. Über die von der wohlgedachten
Baucommission vorgeschlagene Verwendung eines Theils der eingegangenen Unterstützungsgelder
zur Wiederaufbauung der eingeäscherten Stadt, Kirchen- und Schulgebäude, sowie
über die Einrichtung des Rathauses werden wir uns zu seiner Zeit näher äußern.
Die eingesandten beiden Risse folgen hierbei wieder zurück.
Königlich
Schleswig Holstein Lauenburgische Kanzelei,
d. 28. Febr. 1818
Moltke Jensen Rothe
Hammerich Spies Jensen
Der
Magistrat der Stadt Neustadt hat darauf angetragen, daß zu einer an der über
den dortigen Hafen führenden Brükke vorzunehmenden Hauptreparation sowie zur
Anleihung der dazu nöthigen Summe die erforderliche Genehmigung ertheilt und
daß zu den Kosten dieser Reparation eine Beihülfe aus dem Wegefond
allergnädigst bewilligt werden möchte, indem er Folgendes anführt: Die Kosten
des Baus würden nach der darüber abgehaltenen Licitation 2.540 Rbt 64 ß[21] betragen und überdem sei es zu befürchten,
daß beim Abbrechen der Brücke mehrere Pfähle noch schlecht befunden und durch
andere ersetzt werden müßten, welches die Kosten noch vermehren würde : für die durch die Ereigniße der letzten
Jahre sehr geschwächte Stadtcasse sei diese außerordentliche Ausgabe eine
drückende Last, die von einer so kleinen Commune[22]
fast nicht zu bestreiten sei : die Billigkeit scheine daher für eine
Unterstützung aus dem Wegefond zu sprechen deren Bewilligung das Patent vom 19.
Mai 1804 darauf hoffen laße, da die Brücke ein Theil der von Oldenburg nach
Lübeck gehenden Landstraße ausmache und durch die vielen Wagen mit Frachtgütern
namentlich während der Zeit des vor einigen Jahren sehr bedeutenden Handels in
jener Gegend sehr gelitten habe, wogegen sicher in jenen Jahren dem Wegefond
durch das daselbst erlegte Wegegeld Einnahmen laufend öfter zugeflossen wären,
die Commune hätte außerdem noch eine Wegestrecke von fast einer halben Meile zu
unterhalten, wodurch jährlich mehr Kosten ausgelegt würden, und der Magistrat
glaube sich daher nicht ohne Grund zu der erbetenen Unterstützung Hoffnung
machen zu dürfen. Des Herrn Landgrafen und Statthalters Durchlaucht [23],
dem die Kanzelei die etwaige Genehmigung des Baus und der zu den Kosten
derselben erforderlichen Anleihe überlaßen hatte, finden gegen den Bau selbst
und den dabei zum Grunde zu legenden Auftrag nichts zu erinnern und haben den
Wunsch des Magistrats, daß eine Beihülfe dazu aus dem Wegefond bewilligt werde,
unterstützt. Da die an der Neustädter Brücke vorzunehmende Reparation als
nothwendig anzusehen ist und diese Brücke nach den Bemerkungen des Magistrates
einen Theil der Landstraße nach Lübeck ausmacht, so dürfte dieser Fall sich um
so mehr zu einer Unterstützung aus dem Wegefond von etwa 1.000 Rbt. eignen, da
die Stadt Neustadt durch den dieselbe im vorigen Jahre betroffenen Brand in
hohem Grade gelitten hat, und die Aufbringung der außer dieser Beihülfe noch
erforderlichen Summe für die durch dieses unglückliche Ereignis erschöpfte
Commune nicht ohne Schwierigkeit sein wird. Die Kanzelei erlaubt sich daher der
gnädigst gefälligen Resolution Eurer Königlichen Majestät
allerunterthänigst anheim zu stellen,
ob nicht der Stadt Neustadt als Beihülfe zu der
bevorstehenden Reparation der über den dortigen Hafen führenden Brücke die
Summe von 1.000 Rbt. aus dem Wegefonds allergnädigst zu bewilligen sein möchte?
Königlich Schleswig Holstein Lauenburgische Kanzelei, d. 13 t Mart. 1818 Moltke Jensen Rothe Hammerich Spies Jensen
Am 25.September 1818 wird dann über den Wiederaufbau der Schul- und Kirchengebäude entschieden. Diese sollen ausdrücklich nach den Plänen des Bauinspectors Heylmann errichtet werden. Die Hausnummern im Beschluss entsprechen dem Brandversicherungs-Register Neustadts am Schadenstag. Sie sind zur besseren Orientierung im nachstehenden Plan eingetragen.
Plan mit
Hausnummern der Gebäude am Schadenstag28
Zu ihrer
allerunterthänigsten Vorstellung wegen Genehmigung des Bauplans für den
abgebrannten Theil von Neustadt, bemerkte die Kannzelei in Ansehung der
abgebrannten Kirchen- und Schulgebäude, daß die Baucommission sich über
dieselben nicht ganz bestimmt geäußert hätte, und daß auch ohne eine Definition
Entscheidung darüber erfolgen könne, die Vernehmung der geistlichen Behörden
und der Oberconsistorii in dieser Rücksicht erforderlich sein werde. Indess
ward durch die allerhöchste Resolution vom 27. Febr. d. J. die
Verlegung der vor dem Brande in der Königsstraße und an dem Markte den Kirchhof
einschließenden Kirchen- und Schulgebäude nach anderen Bauplätzen,
allerunterthänigst genehmigt, und bei Mittheilung dieser Bestimmung, der
Baucommission die Einsendung näherer Vorschläge in Hinsicht dieser Gebäude
aufgegeben. Die Commission bemerkt in ihrem nunmehr hirselbst eingegangenen
Berichte Folgendes. Von den in der Nähe der Kirche belegenen
Kirchengegebäuden [26]
wären abgebrannt
1.) das
ehemalige Rectorathaus, welches dem Lehrer der Mädchenschule zur Wohnung
gedient habe, versichert zu 550 rt [27]
(Nr. 86.[28])
2.) das
Schulgebäude (Nr.87.) mit drei Schulzimmern versichert zu 500 rt, wovon ein
Theil stehen geblieben sei, aber abgebrochen werden müßte.
3.) das
Organistenhaus (Nr.88.) mit Stall versichert zu 850 rt
4.) das
Bälgentreterhaus (Nr.89) versichert zu 60 rt
5.) das
Predigerwittwenhaus (Nr.91) mit Scheune versichert zu 570 rt.
Außerdem sei die Wohnung des Kuhlengräbers (Nr.90) sehr beschädigt, und müßte
abgebrochen werden. Um der Kirche den kostbaren Bau und die Unterhaltung zu
ersparen, dürfte es zweckmäßig sein, die irgend entbehrlichen Gebäude eingehen
zu lassen. Dennoch würden die Wohnungen des Bälgentreters und Kuhlengräbers, um
die Kirche von der gar zu drückenden Last, diese Gebäude aufzuführen und zu
unterhalten, zu befreien, eingehen können
: Die jetzigen Inhaber würden,
insoweit sie ein Recht auf freie Wohnung hätten, zu entschädigen, und künftig
beide Dienste zu combinieren, und den Leuten die Sorge für freie Wohnung selbst
zu überlassen sein. Dagegen müßten nothwendig bleiben:
1.) ein
Haus zur Mädchenschule nebst der Wohnung des Lehrers,
2.) die
Knabenschule mit 2 Klassen und der Wohnung für 2 Lehrer;
3.) das
Predigerwittwenhaus.
Nach dem allerhöchst
genehmigten Bauplane, könne nur das Wittwenhaus auf der vorigen Stelle wieder
erbaut, und müßten für die Schulgebäude neue Bauplätze ausgemittelt werden.
Damit den Schulgebäuden, von denen nur das Rectorat (Nr.95) stehen geblieben
wäre, eine durchaus zweckmäßige Einrichtung gegeben werden könne, scheine es am
zweckmäßigsten, daß diese sämtlich neu aufgeführt, und das jetzige Rectorat zum
Predigerwittwenhause eingerichtet würde.
Dieses sei nämlich in gutem Stande, mit 5 heizbaren Zimmern versehen,
und könne leicht zu zwei Wittwen eingerichtet werden, wäre auch auf jeden Fall
besser als das abgebrannte Wittwenhaus.
Hirbei würde dann die Hälfte der dabeistehenden Scheune bleiben, und die
andere Hälfte, welche ohne Schwierigkeit abgekleidet, und mit einer eigenen
Ausfahrt versehen werden könnte, dem neuen Rectorat beigelegt werden
können. Ebenso würde die Hälfte des bei
diesem Hause befindlichen Gartens der Wittwe einzuräumen, und die ander Hälfte
mit der künftigen Wohnung des Mädchenschullehrers zu verbinden sein. Alsdann
blieben nur sämtliche Schulen und zwei Wohnungen der Lehrer neu zu erbauen und
würde hierzu die Brandversicherungssumme des vorigen Wittwenhauses mit zu
verwenden sein. Hirzu schlage die Commission in Übereinstimmung mit dem
Kirchencollegio vor : daß
1.) die
Knabenschule mit den Wohnungen des Rectors und des Organisten auf dem Platze
Nr.91 des ehrfurchtsvoll hierbei angelegten Risses Nr.II., wo sonst das
Predigerwittwenhaus stand, die Mädchenschule aber mit der Wohnung des Lehrers
auf dem Platz Nr.90, wo jetzt das ganz verfallene Kuhlengräberhaus seht,
erbaut, dafür aber abgebrochen und zum besten der Kirche verkauft werden möge.
Daß
2.) der
Rector die Hälfte seiner bisherigen Scheune, deren andere Hälfte dem
Predigerwittwenhaus zufallen würde, behalte. daß
3.) die
hinter dem Platze Nr.91 (dem vorigen Wittwenhause) befindlichen Gärten zwischen
dem Rector und Organisten getheilt, und ersterem, weil er seinen größeren
(jetzt mit seinem vorigen Hause der Predigerwittwe zufallenden) Garten einbüße,
und der Organist sonst keinen Garten hinter seinem Hause, sondern 2 andere
Gärten hatte, zum Ersatz dafür von den 2 bisher vom Organisten benutzten
Gärten, den auf dem Waschgraben belegend, außerdem erhalte, daß
4.) der
Mädchenschulleherer den hinter seinem neuen Hause belegenen Gartenplatz, wovon
ein Theil zu dem jetzigen Rectorat, künftigen Predigerwittwenhause gehört,
bekomme, und seinen früheren in der Kirchenstraße liegenden Garten behalte. In
Übereinstimmung mit diesen Vorschlägen hat der Bauinspector Heilmann die
erfurchtsvoll angelegten Risse zu den beiden neu aufzuführenden Gebäuden
entworfen.
Die Knabenschule würde darnach
eine Länge von 78 Fuß [29]
erhalten, und in derselben 2 Schulzimmer, jedes von 36 Fuß Länge und 24 Fuß
Breite, mithin 864 ٱFuß [30]
angelegt werden, in welchen jedes von 127 Kindern einen Raum von 6 ٱFuß
erhalten würden, und die, da jetzt nur 100 Kinder im Ganzen die Schule
besuchen, auch für die Zukunft hinlänglichen Platz enthalten. Die Höhe der
Schulzimmer würde 11 Fuß betragen und die mehreren Fenster hinreichendes Licht
gewähren. Jeder Lehrer der Knabenschule würde zur Wohnung unten im Hause ein
Zimmer von 16 Fuß Länge und 13 Fuß Breite mit einer Kammer, ferner eine helle
Küche mit Speisekammer und Keller, und oben im Hause noch ein Zimmer von 17 Fuß
Länge und 14 Fuß Breite, an der Seite ein Zimmer von 12 Fuß Länge und gleicher
Breite nebst 2 Kammern, erhalten. Zur Aufbewahrung der Feuerung bliebe
hinlänglicher Bodenraum, und wenn es nothwendig ist, und die Mittel der
Kirchencaße es erlauben, kann im Hofe ein kleiner Stall gebaut werden. In der
Mädchenschule würde das Schulzimmer 23 Fuß breit und 33 Fuß tief werden, mithin
760 ٱFuß enthalten, sodaß 126 Kindern jedes einen Platz von 6 ٱFuß
darin erhalten könnten. Es werden nur 80 – 90 Kinder zu dieser Schule pflichtig
und daher hinreichender Raum vorhanden
sein, auch sei es nicht möglich gewesen; ein größeres Schulzimmer zu schaffen.
Der Lehrer würde in der unteren Etage 2 Zimmer, eine Schlafstube, eine
Küche mit Speisekammer und Keller und oben noch 2 Zimmer erhalten. Die Kosten
dieser Bauten würden nach dem Anschlag 3689 rt.S.H.Cour.[31]
oder 5902 rbt 38 2/5 Sch. für die Knaben- und 1914 rt.S.H.Cour. oder 3062 rbt
38 2/5 Sch. für die Mädchenschule betragen. Zu veraccordiren wären die Gebäude
aber nicht unter 4325 rt. S.H.Cour. oder 6920 rbt. Und 2200 rt.S.H.Cour. oder
3520 rbt. gewesen, und deshalb eine Licitation angestellt, wo zwei dortige
Handwerker, der Zimmermeister Struck und Mauermeister Kähler für die weniger
als der Anschlag betragende Summe von resp. 3540rt.S.H.Cour. oder 5664 rbt, und
1900 rt.S.H.Cour. oder 3040 rbt mit Vorbehalt der Genehmigung den Zuschlag
erhalten hätten Nach Überzeugung der Commission könne der Bau nicht wohlfeiler
unternommen werden und dieselbe frage daher auf die Genehmigung dieser
Licitation an. Was die Aufbringung
der Kosten betreffe, so habe die Kirche 2530 rt.S.H.Cour. oder 4048 rbt.
aus der Brandcaße zu erwarten, und es fehlten mithin von der im Ganzen 5440
rt.S.H.Cour. oder 8704 rbt. betragenden Summe, noch 2910 rt.S.H.Cour. oder 4656
rbt.. Diese Kosten könne die kleine nur auf die Stadt beschränkte Gemeinde nicht
aufbringen und die Commission trage daher darauf an, daß diese Summe, wenn der
Kirche nicht auf eine andere Art durch Königl. Gnade zu Hülfe gekommen
werden könnte, aus den eingegangenen
Unterstützungsgeldern zugeschossen werden möchte. Dies scheine sowol der
Gerechtigkeit als der Billigkeit gemäß :
da auf voll abgebrannten Gebäude eine Vergütung gegeben würde, so dürfte
die Kirche auch Anspruch auf eine solche haben, und diese würde auch den andern
Abgebrannten zu Gute kommen : Die Schulen wären nämlich für alle
nothwendig, und wenn das Geld nicht auf diese Weise zusammengebracht würde, so
müßte jeder Einzelne doch geben. Der baldige Wiederaufbau der Schulgebäude sei
aber dringend erforderlich : für die Knabenschule fehle es nämlich sehr
an Platz, so daß die eine Klasse bisher in der Sakristei der Kirche gehalten
werden müßte, wirklich dunkel, feucht, kalt, nur mit steinernem Fußboden
versehen und zumal im Winter ein ungesunder, oft nicht zu heizender Aufenthalt
sei. Die andere Classe wäre in dem stehen gebliebenen Theile des einen
Schulhauses nothdürftig eingerichtet
: die Lehrer hätten keine eigene
Wohnung, und wären nur mit Mühe bei anderen Leuten untergebracht. Das ganze
Schulwesen könne nicht eher in Ordnung kommen, bis dieser Bau vollendet wäre,
und die Commission müßte daher angelegentlich wünschen, daß wenigstens mit dem
Bau der Knabenschule so- gleich angefangen würde. Der Generalsuperindendent und das holsteinische Oberconsistorium
finden diese Vorschläge völlig zweckmäßig, und empfehlen sie zur allerhöchsten
Genehmigung : namentlich auch den Punkt, daß zu diesem Bau die Summe von 4.656
rbt. aus den eingegangenen Unterstützungsgeldern verwandt werden möchten. Auch die Kanzelei findet die von der
Baucommission gemachten Vorschläge, daß nämlich das jetzige Rectorat auf die
angegebene Weise zu einem Predigerwittwenhause eingerichtet, die sehr
beschädigte Gräberwohnung aber abgebrochen werde, und nebst der
Bälgertreterwohnung ganz eingehen kann, im Ganzen zweckmäßig. Werden gleich die
jetzigen Inhaber, in so fern sie auf freie Wohnung Anspruch zu haben berechtigt
sind, deshalb zu entschädigen sein, so werden dagegen künftig beide Dienste zu
vereinigen sein mit der Verpflichtung für Beikommende, für Wohnung selbst
sorgen zu müsen. Die vorgeschlagene
Einrichtung sowohl der Knaben- als der Mädchenschule, die in diesem Falle neu
zu bauen sein werden, sowie der für die Lehrer bestimmten in den Schulgebäuden
befindlichen Wohnungen, scheint der Kanzelei dem Zwecke angemessen, und sie
glaubt daher auf die allerhöchste Genehmigung antragen zu dürfen, daß dies
Bauten nach den von dem Bauinspector Heilmann entworfenen Rissen zur Ausführung
gebracht werden. Die Kosten dieser
beiden neu zu erbauenden Schulgebäude, werden nach der mit Vorbehalt der Genehmigung
abgehaltenen Licitation für die Knabenschule 3.664 rbt., für die Mädchenschule
3.040 rbt., im Ganzen 8.704 rbt. betragen; und glaubt die Baucommission nicht
daß diese Bauten auf eine wohlfeilere Art zu unternehmen sind. Da hinzu aber
nur ein Fonds von 4.048 rbt. vorhanden ist, nämlich die aus der Brandcasse zu
verwertende Versicherungssumme der abgebrannten Kirchen- und Schulgebäude, so
fehlt noch eine Summe von 4.656 rbt.. Mit Rücksicht darauf, daß diese Gebäude
zu einem gemeinnützigen Zweck bestimmt sind, und daß ihre baldige Aufführung
ein so dringendes Bedürfnis ist, glaubt auch die Kanzelei den vom
Oberconsistorio unterstützten Antrag der Baucommission, daß diese fehlende
Summe von den eingegangenen Unterstützungsgeldern für die Abgebrannten der
Stadt Neustadt bewilligt werden möge, zur allerhöchsten Gewährung empfehlen zu
dürfen.
Die
Kanzelei stellt demnach der gnädigst gefälligen Resolution
Ew. Königl. Majestät in voller Unterthänigkeit anheim:
Ob
nicht die von der Baucommission in Neustadt geschehenen Vorschläge in Betreff
des Baus der Kirchen- und Schulgebäude dahin allergnädigst zu genehmigen sein
möchten :
1.) daß
die jetzige Rectorwohnung auf die von der Baucommission vorgeschlagenen Weise
zu einem Predigerwittwenhause eingerichtet werde;
2.) daß
die Gräberwohnung ganz abgebrochen werde, und nebst der Bälgertreterwohnung
gänzlich eingehen falls, und daß beide Dienste künftig, mit der Verpflichtung
für Beikommende , für Wohnung sebst sorgen zu müßen, zu vereinigen sind,
wogegen die jetzigen Inhaber jedoch, in so fern sie auf freie Wohnung Anspruch
zu machen berechtigt sind, deshalb zu entschädigen sein werden;
3.) daß
eine Knaben- und eine Mädchenschule mit den darin befindlichen Wohnungen der
Lehrer, auf die vorgeschlagene Weise, nach den von dem Bauinspector Heilmann
entworfenen Rissen, und unter Genehmigung der darüber bereits abgehaltenen
Licitation, neu erbaut werden, und
4.) daß
zu diesen Bauten außer den dazu vorhandenen Fonds, aus den eingegangenen
Unterstützungsgeldern, die demnach fehlende Summe von 4656 rbt. verwandt werde.
Königl. Schleswig Holstein
Lauenburgische Kanzelei, d. 25. Sept. 1818
Jensen Rothe Hammerich Jensen
Durch die
in der Nacht vom 28ten auf den 29. Septbr. 1817 die Stadt Neustadt
betroffene Feuersbrunst ward auch das dortige Rathhaus mit eingeäschert. Dieses Gebäude stand mitten auf dem Markte [34].
Damit nun die Stadt in Zukunft einen freien Marktplatz erhalte, trug die
allerhöchst angeordnete Baucommission,
als sie im Anfang v. J. ihre Überlegungen zu der in Hinsicht
der Wiederaufbauung des abgebrannten Theils von Neustadt zu treffenden
Einrichtungen und Veranstaltungen zur allergnädigsten Prüfung und Genehmigung
einsandte, unter andern darauf an, daß das neu zu erbauende Rathhaus an der
Nordseite des Markts, der an der
Südseite liegenden Kirche grade gegenüber aufgeführt werden möge. Sowie die
Canzlei in Übereinstimmung mit dem Department der Statthalterschaft diesem, die
Verschönerung des Marktplatzes bewirkenden und ohne erhebliche Kosten zur Ausführung
zu bringen, den Vorschlag zur Gewährung geeignet fand : so erhielt solcher auch
unterm 27. Febr. v. J. die allerhöchste Genehmigung. Über die damals schon von der Baucommission
vorgelegten Risse zu dem besagten Gebäude wurde zuvörderst das Gutachten des
Etatsraths und Oberbaudirectors Hansen erfordert und nachdem die Canzlei damit
versehen worden war, ertheilte sie der Baucommisson den Auftrag, wegen des nach
den von dem Etatsrath Hansen nun in Rücksicht des Äussern des Gebäudes etwas
abgeänderten Rissen vorzunehmenden Baues einen Kostenanschlag entwerfen, über
die Anlieferung der erforderlichen Materialien, sowie über die Bauarbeiten
Licitationen[35] abhalten zu
lassen, und demnächst den Anschlag, die Licitationsprotokolle und die Risse zur
Bewirkung der allerhöchsten Genehmigung einzusenden. Der hierauf von der Commission erstattete Bericht enthält
folgendes über diese Angelegenheit.
Der Bauinspector Heylmann, der zugleich Mitglied der Commission ist,
verfertigte einen Anschlag, worin sämmtlige Baukosten zu 10,974 Rbthl.
berechnet sind. Nachdem hiernächst die Bedingungen entworfen worden unter
welchen der Bau zu verlicitiren und auszuführen seyn würde, wurden öffentliche
Licitationen zuerst über die Anlieferung der einzelnen Materialien und die Übernahme
der einzelnen Arbeiten und dann über den Bau im ganzen angestellt. Beide
Versuche gaben aber kein günstiges Resultat, indem bei der Verlicitierung der
einzelnen Materialien und Arbeiten die Mindestfordernden zusammen 13,100 Rbthl.
verlangten und der niedrigste Preis für den ganzen Bau 11,500 Rbthl. Betrug.
Die Commission bemühte sich daher, unter der Hand einen Accord zu schließen und
es ist ihr auch gelungen, mit dem Mauermeister Prüß unter Vorbehalt
allerhöchster Genehmigung einen solchen Accord dahingehend zu Stande zu
bringen, daß derselbe den Bau für die Summe von 10,720 Rbthl. übernimmt. Indem
die Commission dabei bemerkt daß der Bau nach ihrem Erachten nicht für eine
geringere Summe gut und zweckmäßig vollführt werden könne, Prüß sich auch bereits
bei andern Gelegenheiten als einen tüchtigen Baumeister gezeigt habe, trägt sie
darauf an, zur Abschließung eines förmlichen Contracts mit demselben für die
von ihm geforderte Summe auctorisirt zu werden. Gleichzeitig hat das erste Mitglied der Baucommission, der
Justizrath und Bürgermeister Romundt zu Neustadt, in einem separaten Bericht
den Wunsch geäußert, daß das Innere des neuen Rathhauses nach Maasgabe eines
dem Bericht angelegten Risses eine von der früher vorgeschlagenen etwas
abweichende Einrichtung erhalten möge, weil das neue Rathaus
Allerhöchstdemselben in den Anschlüssen ehrfurchtsvoll vorzulegen, indem hir
dabei nur hinzugefügt, daß es in
Rücksicht der Keller Etage bei dem früher entworfenen ebenfalls
ehrerbietigst angelegten Risse verbleiben wird. Der Etatsrath Hansen findet zwar die von dem Mauermeister Prüß
verlangte Summe von 10,720 Rbthl. ziemlich hoch, glaubt aber doch, daß
ebenfalls bei dem ihm von der Commission ertheilten Zeugniß der Bau für diese
Summe zu übertragen seyn werde, weil es bei einem solchen Bau von Wichtigkeit
sey, einen tüchtigen Handwerker zum Entrepreneur[36]
zu erhalten. In Betracht dieser
Aeußerung und da überdies die Baucommission, welche sich an Ort und Stelle
befindet und daher die Preise der Materialien und Arbeiten am genauesten kennen
wird, der Meinung ist, daß . . . Bestreitung der durch den Bau des Rathhauses
entstehenden Kosten verwendet werden möge.
In Übereinstimmung mit dem Departement der Statthalterschaft scheinen
auch der Canzlei erhebliche Gründe dafür zu sprechen, daß ein Theil dieser
Baukosten aus den vorerwähnten Unterstützungsgeldern abgehalten werde. Diese
Maasregel kommt den Abgebrannten wieder zu Gute, indem sie alsdann um so
weniger aus ihren eigenen Mitteln zur Bezahlung der Baukosten beizutragen haben
werden. Die abgebrannten Einwohner haben auch schon eine nicht ganz
unbeträchtliche Vergütung erhalten, indem aus den eingekommenen
Unterstützungsgeldern bereits reichlich 50.000 Rbthl. unter sie vertheilt
worden sind und sie zum Theil noch einen Zuschuß erhalten werden. Es ist auch nach dem Erachten der Canzlei
keine Veranlaßung vorhanden, die der ganzen Commune gehörenden Gebäude von der
Theilnahme an den Unterstützungsgeldern auszuschließen. Ew: Majestät haben
auch bereits unterm 26. Septbr. v. J. allergnädigst zu
genehmigen geruht, daß von den bewegten Geldern 4.656 Rbth. zum Bau der neuen
Schulhäuser verwendet werden mögen. Die Canzlei glaubt demnach darauf antragen
zu können, daß aus diesen Geldern zum Bau des neuen Rathhauses eine Summe von
5.600 Rbthl. bestimmt werde. Die dann noch fehlenden 1.920 Rbth. werden
durch Repartition über sämmtliche Einwohner der Stadt aufzubringen seyn. Die Canzlei stellt daher der gnädigst
gefälligen Resolution Ew. Königl. Majestät ehrfurchtsvoll anheim:
ob nicht
1.) der
Bau des neuen Rathhauses zu Neustadt nach den anliegenden, von dem Etatsrath
und Oberbaudirector Hansen in Rücksicht des Äußern und der Hauptetage des
Gebäudes rectificirten Rissen vorzunehmen sein mögte?
ob nicht
2.) die
Baucommission zu auctorisieren seyn mögte, über diesen Bau mit dem Mauermeister
Prüß einen Contract auf die Summe von 10,720 Rbth. Abzuschließen?
und ob
nicht
3.) aus
dem zur Unterstützung der abgebrannten Einwohner von Neustadt eingegangenen
Geldern eine Summe von 5.600 Rbth. zur Bestreitung der mit dem Bau des
Rathhauses verbundenen kosten zu verwenden seyn mögte?
Königl. Schleswig Holstein
Lauenburgische Canzelei, den 15. Jan. 1819
Weitere Dokumente über Auschreibung und anschließende Vergabe an den Mauermeister Cay Hinrich Prüß folgen. Jedesmal ist eingefügt, dass die Ausführung nach den approbierten Rissen zu erfolgen hat. Das waren bei den Gebäuden der Kirche ( Knaben- und Mädchenschule in der Königsstraße) die Zeichnungen von Friedrich Christian Heylmann, beim Rathaus aber eindeutig die Zeichnungen von Christian Friedrich Hansen, die sowohl C.F. Hansens Unterschrift als auch die Unterschrift des Königs getragen haben müssen. Leider hat sie niemand aufgehoben. Sie liegen weder im Stadtarchiv Neustadt noch in der sehr umfangreichen Sammlung von Architekturzeichnungen der Bibliothek der Kunstakademie Kopenhagen vor.
Hakon Lund schreibt 1995 [37] dazu: Die schriftlichen Quellen belegen eindeutig, daß die genehmigten Zeichnungen, nach denen das Rathaus aufzuführen war, von C.F. Hansen gezeichnet worden sind. Diesen Forschungsergebnissen von Dr.Lund, dem besten Kenner der Hansen-Bauten ist auch nach meiner Prüfung der Quellen nichts hinzuzufügen.
Die Beschilderung muss geändert werden. Dazu mein Vorschlag:
Erbaut 1819/20 anstelle des 1817 abgebrannten
Rathauses vor der Kirche nach dem Entwurf
von Christian Friedrich Hansen
Wir können sehr stolz darauf sein, ein so markantes Bauwerk in unserer Heimat von C.F. Hansen zu haben, dem führenden Architekten des Klassizismus in Schleswig-Holsteins Baugeschichte.
Im Stil des Neustädter Rathauses gibt es einen Vorläufer in Altona, C.F. Hansen hatte dort 1789/92 in der damals größten Stadt des Herzogtums Holstein, im Vorort Nienstedten, das Landhaus Godeffroy gebaut.
Ehemaliges
Landhaus Godeffroy, Elbchaussee 499
Die Hamburger
Denkmalpflege hat ein Eingangsschild angebracht
mit dem Text:
„Hauptwerk des Klassizismus an der Elbchaussee.
Erbaut 1789-1792 für
den Hamburger
Kaufmann Johann Caesar IV Godeffroy
durch Christian Friedrich Hansen.
Hansens erstes bedeutendes Bauwerk seiner Altoner Zeit.
Gleichzeitig mit dem Landhaus entstanden
die Garten- und Parkanlagen im englischen
Stil, benannt nach einem im 19. Jahrhundert
angelegten Hirschgehege Hirschpark“.
[1] Stadtarchiv Neustadt I, 21-22
[2] Haupt, 6.Band, Baukunst in den Hzt.Holstein und Lauenburg, S.760
[3] F.C.Heylmann schreibt sich selbst mit ‚y’, steht in einzelnen Dokumenten aber mit ‚i’
[4] Koch: Heimatbuch Neustadt 1967 S. 158; JB 1982, S. 89 ff
[5] Lund, C.F.Hansen, Deutscher Kunstverlag München S.264
[6] Landhaus C.Godeffroy in Hamburg, Elbchaussee 499
[7] Carl-Hinrich Seebach in Nordelbingen 35/1966: Friedrich Christian Heylmann S.95
[8] im Sinne von Vorlagen der Kanzlei zur Genehmigung (Approbation) durch den König
[9] Rigsarkiv, TKIA
[10] Stadtarchiv Neustadt I, 21-22
[11] Vorstellung = Vorlage der Kanzlei zur Genehmigung durch den König
[12] Rigsarkiv København TKIA Vorstellungen 1818 Nr.69 vom 27.02.1818
[13] Genehmigung mit eigenhändiger Unterschrift von König Friedrich VI
[14] allerhöchste Resolution = königliche Genehmigung
[15] Es folgen auf insgesamt 24 Seiten detailierte Angaben zu neuen Baulinien der betroffenen Straßen und des Marktes, sowie zu bodenordnenden Maßnahmen einschl. finanziellem Ausgleich und zur Forderung nach Brandwänden (als Straßenfassade) mit Prämienanreiz für die Bauwilligen
[16] Riss = Bauzeichnung
[17] Christian Friedrich Hansen, seit 1784 kgl.Bauinspector (Landbaumeister) für das Herzogtum Holstein, Architekt klassizistischer Bauten u.a. an der Palmaille in Altona und seit 1808 ord.Professor für Architektur und seit 1811 Direktor der Kunstakademie
[18] Die Deutsche Kanzlei des Königs führte seit 1816 diesen Namen
[19] Rigsarkiv København TKIA Vorstellungen 1818 Nr.96 vom 18.03.1818
[20] Rbt = Reichsbankthaler
[21] ß = Reichsbankschilling 1 Rbt = 96 Schilling
[22] Stadtgemeinde
[23] Kgl. Statthalter für die Herzogtümer mit dem Sitz in Schleswig (Landgraf Carl zu Hessen)
[24] Rigsarkiv København TKIA Vorstellungen 1818 Nr.151 vom 25.09.1818
[25] Genehmigung mit eigenhändiger Unterschrift von König Friedrich VI
[26] Eigentümer ist die Kirchengemeinde Neustadt
[27] rt = Rthl Cour (Reichsthaler), das seit 1788 in SH gebräuchliche Zahlungsmittel
[28] 86 und folgende sind die Nummern des Register (1775) der Brandversicherung Neustadts
[29] Hamburger Fuß = 28,657 cm = 12 Zoll 1 Zoll = 2,39 cm
[30] Quadratfuß = 0,0821 qm
[31] 1 Taler ehem. Schleswig-Holstein Courant = 1 rb 60 rbß 1 rt (Taler S-H Cour) = 48 rtß
[32] Rigsarkiv København TKIA Vorstellungen 1819 Nr.19 vom 15.01.1819
[33] Genehmigung mit eigenhändiger Unterschrift von König Friedrich VI
[34] Die genaue Lage des vormaligen Rathauses ist aus dem eingefügten Plan zu erkennen. Es stand ungefähr da, wo jetzt Bushaltestelle und Überdachung des Mehrzweckgebäudes sind.
[35] Ausschreibungen, Einholung von Angeboten
[36] Bauunternehmer
[37] Lund: C.F. Hansen, Arkitektens Forlag
1995
veröffentlicht im Jahrbuch für Heimatkunde am 01.Dezember 2005 Uwe Tychsen